Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbe-Einschaltungen

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser AGB ist die Platzierung von Werbung auf den von FAHRFREUDE MEDIA / Gerhard
Brunnbauer angebotenen Werbeflächen. Für alle Aufträge in diesem Bereich gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Daten
Die für die Platzierung notwendigen Informationen, Daten und Dateien, insbesondere Texte und Grafiken werden
nachfolgend als "Material" bezeichnet. Als "Schaltung" wird die Veröffentlichung des Materials auf den
Internetseiten bezeichnet.
Der Auftraggeber stellt das Material rechtzeitig für die Veröffentlichung der Werbung zur Verfügung - sechs Tage
vor dem vereinbarten Schalttermin - in der für den Zweck geeigneten Form. Dazu ist der Auftraggeber
verpflichtet. Weiters ist der Auftraggeber verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter
Werbemittel. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung
wird keine Gewähr für die vereinbarte rechtzeitig Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Übermittlung
an FAHRFREUDE MEDIA kann per E-Mail (redaktion@e-fahrfreude.cc) oder per Post (mittels Datenträger)
erfolgen. Der Auftraggeber garantiert den technisch einwandfreien Zustand sowie die Virenfreiheit sowohl des
Materials als auch der Datenträger und haftet für durch Fehler verursachte Schäden. Übersandte Datenträger
oder Dokumente werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers retour gesendet (das
Risiko für die Rücksendung trägt der Auftraggeber). Zusatzkosten für die Bearbeitung von Bildvorlagen,
Originaländerungen etc werden nach Aufwand berechnet.

3. Auftrag, Platzierung
Der Auftrag kommt erst zustande durch a) schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags
seitens FAHRFREUDE MEDIA oder b) die online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche Bestätigungen
sind rechtlich nicht verbindlich. Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für die Werbung geäußert,
kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die
Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar,
entscheidet FAHRFREUDE MEDIA nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der
Interessen des Auftraggebers. Für die Platzierung von Werbung kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die
in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

4. Mängel, Haftung
Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu überprüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle
Mängel innerhalb von 2 Tagen zu rügen. FAHRFREUDE MEDIA sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für
eine Beseitigung der gerügten Mängel. Mängel sind innerhalb von 2 Tagen ab Beginn der Schaltung zu rügen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung von FAHRFREUDE MEDIA als genehmigt. Wird die Werbung zum
ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht auftragsgemäß platziert, so verpflichtet sich FAHRFREUDE
MEDIA, die Schaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Ansprüche des Auftraggebers auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen., sofern FAHRFREUDE MEDIA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorzuwerfen ist. Nur bei nachweislich von FAHRFREUDE MEDIA oder dem Online-Angebot grob fahrlässig oder
vorsätzlich verschuldeten Mängeln der Werbung hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder ggf.
auf Veröffentlichung einer Ersatzwerbung, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der beanstandeten Werbung.
Eine weitergehende Haftung seitens FAHRFREUDE MEDIA oder des Online-Angebotes wird ausgeschlossen,
sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit vorliegt. Schlagen zwei Nachholversuche fehl, so ist der
Auftraggeber zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt.
Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach
auf die jeweilige Auftragshöhe begrenzt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und
für die Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Weiters wird jegliche Haftung ausgeschlossen, wenn die
mangelhafte Darstellung oder Funktion des Online-Werbemittels auf der Fehlerhaftigkeit des vom Auftraggeber
oder dessen Erfüllungsgehilfen gelieferten Materials beruht. Ein bestimmter Werbeerfolg der Schaltung wird nicht
garantiert. Für das übersandte Material räumt der Auftraggeber für die Dauer der Schaltung sämtliche dafür
erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur öffentlichen Wiedergabe im Internet.
Die Rechtseinräumung schließt auch das Bearbeitungsrecht ein, soweit Änderungen am Material zur optimalen
Umsetzung der Schaltung erforderlich sind. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm über
www.fahrfreude.cc bzw. www.e-fahrfreude.cc geschaltete Werbung und die über Links damit verbundenen Inhalte
den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Urheber- und Markenrechts, des
Presserechts, des Strafrechts, des Medienrechts, des Jugendschutzes, des Wettbewerbs- und des jeweiligen
Berufsrechts entsprechen. FAHRFREUDE MEDIA ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die eingesandten Inhalte
zu überprüfen und Werbung, die diesen Bestimmungen nicht entspricht, zurückzuweisen und ohne vorherige
Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen, ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren.
Der Auftraggeber stellt FAHRFREUDE MEDIA darüber hinaus von allen Ansprüchen dritter und Strafen
diesbezüglich frei. Diese Freistellungserklärung gilt auch für die notwendigen und angemessenen Kosten einer
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, die FAHRFREUDE MEDIA bei der Durchsetzung der mit dieser
Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr der Ansprüche dritter entstehen sollten. FAHRFREUDE
MEDIA behält sich vor, bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen, die Werbung wegen ihres Inhalts, ihrer
Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Im Falle der Zurückweisung eines
Auftrags hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm bereits an FAHRFREUDE MEDIA
erbrachten Leistungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wird der
Auftrag trotz der zunächst erklärten Zurückweisung verbreitet, bleibt es auch bei den ursprünglichen
Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers. Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den
ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung deutlich kenntlich gemacht

5. Rücktritt durch den Auftraggeber
Falls ein späteres Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt als spätester Rücktrittstermin 5 Tage
vor Aufschaltung der Anzeigen auf die Datenbank als vereinbart. Bei einer späteren Stornierung sind 50% des
gebuchten Volumens zu bezahlen. Bei Stornierung einer bereits laufenden Kampagne werden das bereits
ausgelieferte Volumen sowie 50% des restlichen Volumens verrechnet. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Fall
schriftlich oder per Email an FAHRFREUDE MEDIA zu richten.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Maßgeblich für den Preis der Schaltung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste (eine
Änderung der Preisliste ist vorbehalten). Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist, wird die Zahlung der
Vergütung an FAHRFREUDE MEDIA 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zahlt der Auftraggeber in diesem
Zeitraum nicht, gerät er in Verzug. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 12% p.a.
sowie alle zusätzlich - sofern notwendig und zweckmäßig - angefallenen Einziehungskosten berechnet.
FAHRFREUDE MEDIA kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restliche Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist FAHRFREUDE MEDIA berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.

7. Schlussbestimmungen
Die Daten des Kunden werden gespeichert und gemäß den maßgebenden Datenschutzbestimmungen
behandelt. Die personenbezogenen Daten werden lediglich dazu gespeichert und verwendet, die Services von
www.tuning.at anzubieten, zu verbessern und auf die Bedürfnisse der User abstimmen zu können. Außer in
gesetzlichen Fällen oder ohne ausdrückliches Einverständnis des Users erfolgt keine Weitergabe der Daten an
Dritte. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine
solche einvernehmlich zu ersetzen, die dem gewolltenrechtlichen Ergebnis und dem angestrebten
wirtschaftlichen Erfolg der Parteien am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von FAHRFREUDE MEDIA.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist - soweit
zulässig - Linz. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auf alle Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

Stand: 20.10.2009
FAHRFREUDE MEDIA
Timesbergerstr. 1a
4060 Leonding

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